Zum Inhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie wir Barrierefreiheit verbessern und Barrieren melden.

Anbieterdaten sind noch nicht konfiguriert. Setze die LEGAL_*-Umgebungsvariablen (VAE-Free-Zone-Muster), damit Impressum und Kontaktdaten hier erscheinen. Die Seitenstruktur ist fertig.

Fehlt: LEGAL_COMPANY_NAME, LEGAL_ADDRESS, LEGAL_EMAIL, LEGAL_VAT, LEGAL_REGISTER, LEGAL_REPRESENTATIVE

Kontaktiere uns, solange Anbieterdaten fehlen

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website und Web-Anwendung von [Wosta Operator L.L.C-FZ — set LEGAL_COMPANY_NAME in env] ([Meydan Grandstand, 6th floor, Meydan Road, Nad Al Sheba, Dubai, UAE — set LEGAL_ADDRESS]).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir bemühen uns, Wosta gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und in Anlehnung an WCAG 2.2 Level AA barrierefrei zu gestalten.

Die Anwendung ist derzeit teilweise konform. Bekannte Einschränkungen und geplante Verbesserungen sind unten beschrieben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche können derzeit eingeschränkt zugänglich sein:

  • Komplexe Kartenansichten (Mapbox) — Tastatur- und Screenreader-Nutzung ist begrenzt.
  • Einige dynamische Dialoge und Datei-Uploads können je nach Browser und Hilfsmittel noch verbessert werden.
  • Inhalte von Drittanbietern (Zahlungsformulare, Analyse) unterliegen deren Barrierefreiheit.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Zur Orientierung und Navigation bieten wir unter anderem:

  • „Zum Inhalt springen“-Link (Skip-Link) am Anfang jeder Seite zum Hauptbereich (#main-content).
  • Semantische Überschriften und Landmarks in den Kernansichten.
  • Übersetzte Oberflächen in mehreren Sprachen inkl. RTL (Arabisch).

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einem zugänglichen Format benötigen, kontaktieren Sie uns:

E-Mail: [Set LEGAL_EMAIL in env — e.g. legal@your-domain.com]

Telefon: —

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Website.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantworten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde bzw. die Schlichtungsstelle nach dem BFSG wenden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesländer und der Europäischen Kommission.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.08.2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung. Wir aktualisieren sie bei wesentlichen Änderungen der Anwendung.